Ihre Fördermöglichkeiten

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KFW-Förderung

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet aktuell verschiedene Förderprogramme für den Neubau von energieeffizienten Einfamilienhäusern.
Hier sind die wesentlichen Fördermöglichkeiten im Jahr 2024:

  1. KfW-Programm 261 – Wohngebäude-Kredit (für energieeffiziente Neubauten)
  • Ziel: Förderung von Neubauten, die hohe Energieeffizienzstandards erfüllen, wie das Effizienzhaus 40 oder Effizienzhaus 40 Nachhaltigkeit.
  • Förderumfang:
    • Zinsgünstige Kredite bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit für Effizienzhaus 40-Standard.
    • Tilgungszuschüsse zwischen 5 % und 15 %, abhängig vom Standard des Hauses (Effizienzhaus 40 und Nachhaltigkeitszertifikat).
  • Voraussetzungen:
    • Das Gebäude muss den Effizienzhaus-40-Standard erfüllen (besonders geringer Energiebedarf).
    • Bei der „Nachhaltigkeits“-Option muss zusätzlich ein Nachhaltigkeitszertifikat nachgewiesen werden.
  • Tilgungszuschüsse: Je energieeffizienter das Gebäude ist, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Für das Effizienzhaus 40 gibt es aktuell bis zu 15.000 Euro Zuschuss auf den Kredit.
  1. KfW-Programm 297 – Klimafreundlicher Neubau (KFN)
  • Ziel: Neubauten zu fördern, die besonders umweltfreundlich sind und geringe CO₂-Emissionen aufweisen. Es ist ein Nachfolgeprogramm des BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude).
  • Förderumfang:
    • Kredite bis zu 240.000 Euro je Wohneinheit.
    • Besonders günstige Zinssätze (oft 0,01 % bis zu einem festgelegten Betrag).
  • Voraussetzungen:
    • Es muss nachgewiesen werden, dass das Gebäude klimafreundlich und nachhaltig gebaut ist, unter anderem durch Zertifikate wie das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
    • Besonders relevant ist der Standard Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG, der die höchsten Fördermöglichkeiten eröffnet.
  1. KfW-Programm 124 – Wohneigentumsprogramm
  • Ziel: Förderung von Bauherren, die ein Eigenheim bauen und gleichzeitig die allgemeinen Energieeffizienzanforderungen einhalten.
  • Förderumfang:
    • Zinsgünstige Kredite bis zu 100.000 Euro.
  • Voraussetzungen:
    • Unabhängig von der Energieeffizienz des Hauses.
    • Die Immobilie muss als Hauptwohnsitz genutzt werden.

Was ist ein KfW-Effizienzhaus?

  • Ein KfW-Effizienzhaus wird anhand seines Primärenergiebedarfs und seines Wärmeschutzes bewertet. Dabei sind Standards wie Effizienzhaus 40 oder Effizienzhaus 40 Plus besonders förderfähig. Je niedriger der Energiebedarf, desto höher ist die Fördermöglichkeit.

Wie beantragt man KfW-Förderungen?

  • Die Anträge müssen vor Beginn des Bauvorhabens gestellt werden.
  • Ein Energieberater ist in der Regel notwendig, um den KfW-Antrag zu stellen und die Einhaltung der Energieeffizienzstandards zu bescheinigen.
  • Die Anträge können über die Hausbank gestellt werden, die die Finanzierung des Baus begleitet.

Weitere Hinweise:

  • Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Betrag eines KfW-Kredits. Daher ist es für Bauherren interessant, besonders energieeffizient zu bauen, um von diesen Zuschüssen zu profitieren.
  • Programme wie der klimafreundliche Neubau sollen durch Kombination mit regenerativen Energien die langfristigen Betriebskosten des Hauses senken.

Insgesamt bieten die KfW-Förderprogramme 2024 eine breite Unterstützung für energieeffizientes und nachhaltiges Bauen, insbesondere für Neubauten, die auf hohe Umweltstandards setzen.

Bafa

Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bietet im Jahr 2024 ebenfalls verschiedene Förderprogramme an, die sich vor allem auf den Bereich erneuerbare Energien und die Energieeffizienz konzentrieren. Während die KfW primär zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse bereitstellt, bietet die BAFA direkte Zuschüsse, insbesondere im Zusammenhang mit der Installation von umweltfreundlichen Heizsystemen und Maßnahmen zur energetischen Sanierung.

Hier sind die aktuellen Fördermöglichkeiten der BAFA für Neubauten und bestehende Gebäude:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen (EM)

Dieses Programm richtet sich sowohl an Neubauten als auch an Bestandsgebäude und fördert spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, insbesondere im Bereich Heizungstechnik und Wärmedämmung.

  1. A) Heizungsförderung
  • Förderung für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien (z. B. Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Biomasseheizungen):
    • Wärmepumpen: Zuschuss von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten, je nach System und Effizienz.
    • Biomasseheizungen (Pellet-, Hackschnitzelheizungen): Zuschuss von bis zu 20 %.
    • Solarthermieanlagen: Zuschuss von bis zu 30 % der Investitionskosten für solarthermische Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.
  • Förderfähige Kosten: Installationskosten, notwendige technische Änderungen im Haus (z. B. für Wärmepumpen) und Optimierungsmaßnahmen der bestehenden Heizungsanlage.
  • Austauschprämie für den Ersatz von fossilen Heizungen (Öl- oder Gasheizungen): Wenn eine alte Gas- oder Ölheizung durch eine Anlage auf Basis erneuerbarer Energien ersetzt wird, gibt es einen zusätzlichen Bonus von 10 % auf die Förderquote.
  1. B) Optimierung bestehender Heizungsanlagen
  • Förderung von Heizungsoptimierungen durch den Einbau energieeffizienter Umwälzpumpen und hydraulischer Abgleiche.
  • Zuschuss von bis zu 20 % der Kosten.
  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Heizungstausch und Gasheizungsaustausch
  • Austausch alter Heizsysteme: Es gibt besondere Förderungen für den Ersatz alter Öl- oder Gasheizungen durch moderne Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien.
  • Zuschuss von bis zu 40 % der Kosten, wenn das Heizsystem komplett durch eine umweltfreundliche Heizung (z. B. Wärmepumpe, Biomasseheizung) ersetzt wird.
  • Wenn zusätzlich ein hydraulischer Abgleich durchgeführt wird, kann dies ebenfalls gefördert werden.
  1. Förderung von Energieberatung für Wohngebäude
  • Die BAFA fördert Energieberatungen für Eigentümer, die eine energetische Sanierung oder einen Neubau planen.
  • Zuschuss von bis zu 80 % der Beratungskosten, maximal 1.300 Euro für Einfamilienhäuser.
  • Besonders interessant ist die sogenannte Vor-Ort-Beratung (Energieberatung für Wohngebäude – EBW), die die Möglichkeiten aufzeigt, wie ein Gebäude energetisch optimiert werden kann.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme der BAFA-Förderung ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bei vielen Maßnahmen.
  • Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, da nur dann eine Förderung möglich ist.
  • Die Antragstellung erfolgt in der Regel online über das BAFA-Portal.

Kombinierbarkeit mit KfW-Programmen

  • Die BAFA-Förderungen sind oft mit den KfW-Förderprogrammen kombinierbar, beispielsweise für den Neubau eines Effizienzhauses oder die Installation erneuerbarer Energien. Hierbei sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Förderung für dieselbe Maßnahme nicht doppelt beantragt wird (keine Doppelförderung).

Insgesamt legt die BAFA ihren Schwerpunkt auf die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden, um den CO₂-Ausstoß zu reduzieren und den Einsatz fossiler Brennstoffe zu verringern.